Exklusives NiSV Update – Interview mit Jens Radeske
In einem exklusiven Interview mit dem NiSV Experten Jens Radeske von https://www.younea.net klären wir die wichtigsten Fragen zum Thema NiSV für Kosmetikstudios.
Zum Thema NiSV für Kosmetikstudios klären wir folgende Fragen
- Ab wann gilt die NiSV?
- Wer muss zukünftig seine Fachkunde an einem NiSV-relevanten Gerät nachweisen können?
- Muss nur der Inhaber oder die Inhaberin des Kosmetikstudios die Fachkunde nachweisen?
- Welche Ausbildung zur Anwendung der von NiSV betroffenen Geräte ist notwendig?
- Gibt es die Möglichkeiten von der Absolvierung der NiSV Fachkunde befreit zu werden?
- Muss jede KosmetikerIn einen Fachkundenachweis für ein NiSV-relevantes Gerät erwerben, obwohl diese das Gerät schon jahrelang erfolgreich einsetzt?
- Bis wann müssen NiSV-relevante Geräte bei Behörden angemeldet werden?
- Darf ich als Kosmetikerin Geräte zur Dauerhaften Haarentfernung (IPL-Geräte, SHR-Geräte, IPL-SHR-Geräte, SHR-Laser, SHR-Diodenlaser) trotz NISV weiterhin benutzen?
- Ist der Erwerb der Fachkunde auch dann notwendig, wenn das Gerät schon lange im Einsatz ist?
- Für welche Geräte gilt die NiSV?
- Sorgt die NiSV jetzt schon für Einschränkungen bei meiner Arbeit mit den Geräten?
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